Sie möchten gerne Mitglied werden oder haben Fragen? Einfach Formular ausfüllen und wir melden uns bei Ihnen.

Wir verstehen uns als eine Selbsthilfeeinrichtung zur Hilfeleistung bei allen Lohnsteuerangelegenheiten für Personen, die wir im Rahmen unserer Beratungsbefugnis gemäß Steuerberatungsgesetz § 4 Nr. 11 beraten dürfen. Zu diesem Personenkreis zählen beispielsweise Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Unterhaltsempfänger, Auszubildende oder Studenten und richtet sich ausschließlich an die folgenden Einkunftsmöglichkeiten:

✓ aus nichtselbstständiger Tätigkeit
✓ aus Rentenbezügen
✓ aus Unterhaltshaltsleistungen

Bei diesen Einkünften dürfen wir Sie ebenfalls beraten, sofern diese Einkünfte 18.000,– € bei Ledigen bzw. 36.000,– € bei zusammenverlangten Personen nicht übersteigen und keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze vorliegen:

✓ aus Vermietung und Verpachtung
✓ aus Kapitalvermögen
✓ Übungsleiterpauschalen

Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieben, selbstständigen Tätigkeiten und umsatzsteuerpflichtigen Einkünften dürfen wir Sie nicht beraten.

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Unsere Vereinssatzung
Unsere Beitragsordnung

Die Mitgliedschaft erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung unter Anerkennung unserer Vereinssatzung und Beitragsordnung. Es wird ein jährlicher Höchstbeitrag von 261,80 € inkl. Mehrwertsteuer erhoben, welcher unter Berücksichtigung Ihrer Jahreseinnahmen (Summe aller Einkünfte und Bezüge) gemäß festgelegter Tabelle nach unten abgestuft werden kann. Für die Aufnahme in unserem Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben. Interesse? Dann einfach das Formular ausfüllen und wir melden uns bei Ihnen.

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